
KulturLabor Teutonia - Hamburg e.V.
Beitragsordnung
Gemäß §6 der Satzung haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge zu entrichten. Das nähere bestimmt die nachstehende, von der Mitgliederversammlung am 15.08.2003 beschlossene Beitragsordnung.
Der KulturLabor e.V. erhebt für seine Mitglieder eine einmalige Aufnahmegebühr
sowie einen Monatsbeitrag, der für das laufende Kalenderjahr im voraus
zu begleichen ist.
Aufnahmebeitrag
1. Der Aufnahmebeitrag wird bei Aufnahme in den Verein
fällig. Er ist bei Stellung des Aufnahmeantrages einzuzahlen. Im Falle,
das der Vorstand den Aufnahmeantrag ablehnt, wird der Aufnahmebeitrag erstattet.
2. Der Aufnahmebeitrag beträgt EURO 15,-. Mit Annahme des Antrages
erhält das Mitglied seine Mitgliedsbestätigung.
Mitgliedsbeitrag
1. Die Mitglieder des Vereines haben einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von EURO 5,- für das Kalenderjahr im Voraus zu entrichten.
2. Bei Aufnahme von Mitgliedern während des Kalenderjahres
beginnt die Beitragspflicht mit dem Monat der schriftlich bestätigten Aufnahme.
3. Arbeitslose, Auszubildende, Behinderte, Rentner, Schüler und Studenten
haben nur den halben Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
4. Der Mitgliedsbeitrag ist binnen vier Wochen nach Aufnahme für das laufende
Jahr und folgend jeweils im Januar eines neuen Jahres für das gesamte Kalenderjahr
unaufgefordert auf das Vereinskonto einzuzahlen.
5. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die
Mitgliedschaft. Die Einzahlungsbelege sind zu den Mitgliederversammlungen mitzubringen,
um die Stimmberechtigung zu überprüfen.
6. Den Mitgliedern bleibt es freigestellt, einen höheren Jahresbeitrag
zu leisten.
Die Mitgliederversammlung
Hamburg, den 15.08.2003
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